Kieferorthopädie in Würzburg
für Kinder und Erwachsene

Sie haben den Wunsch nach einem tollen Strahlen, einem perfekten Lächeln? Sie möchten eine Veränderung und an Ausstrahlung und Sympathie gewinnen? Sie wünschen sich selbst oder für Ihre Kinder einen gesunden Biss?
Als moderner Fachzahnarzt für Kieferorthopäde in Würzburg ist es mir persönlich ein besonderes Anliegen für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
Als Assistent und Nachfolger der erfahrenen Kieferorthopäden Dres. Uta und Franz Richter sowie einer permanenten Fortbildung ist es mir möglich eine perfekte Symbiose zwischen konventioneller, klassischer Kieferorthopädie und modernen, ästhetischen Behandlungsmöglichkeiten anzubieten.
Das Leistungsspektrum meiner Praxis in Würzburg konzentriert sich auf alle Bereiche fortschrittlicher Kieferorthopädie und ästhetischer Zahnheilkunde um Ihnen das perfekte Lächeln zu ermöglichen.

Ich und mein Team bieten Ihnen alle modernen Formen der kieferorthopädischen Funktionstherapie, jedoch insbesondere die ästhetische Alignertherapie und Lingualtechnik.

 

Alignertherapie und Lingualtechnik in Würzburg: unsichtbare Zahnspangen für alle Patienten

Oftmals geht es heute zu Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung nicht nur alleine um Wirkung und Ergebnis, auch die Ästhetik und etwaige Beeinträchtigungen im Alltag spielen eine entscheidende Rolle. Festsitzende Zahnspangen sind nach wie vor das Werkzeug des Kieferorthopäden, jedoch gibt es heutzutage auch anspruchsvollere Lösungen. Diese können sowohl bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen eingesetzt werden. Insbesondere Jugendliche und Erwachsene haben in einem sozialen und beruflichen Umfeld einen gesteigerten Anspruch auf eine möglichst unauffällige Behandlung. Hierzu biete ich unterschiedliche Behandlungsmöglichkeiten an.

Häufige Fragen rund um die Kieferorthopädie

Wie lange dauert die Therapie?

Die Dauer einer kieferorthopädischen Behandlung kann stark variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel dauert eine solche Behandlung zwischen 1 und 3 Jahren. Ein entscheidender Faktor ist die Art der Zahnfehlstellung, die korrigiert werden soll. Leichtere Fälle, wie zum Beispiel kleinere Zahnverschiebungen, können oft in kürzerer Zeit behandelt werden, während komplexere Fehlstellungen, wie eine ausgeprägte Fehlbisslage, mehr Zeit in Anspruch nehmen können.

Bei Kindern erfolgt die kieferorthopädische Behandlung in mehreren Phasen und in Abhängigkeit vom Entwicklungsstand der Zähne, von den Milchzähnen hin zu bleibenden Zähnen. Die kieferorthopädische Behandlung dauert in der Regel länger als bei einem Erwachsenen. Die Behandlungsdauer liegt zwischen zwei und drei Jahren, wobei in diesem Zeitraum sowohl lockere als auch feste Zahnspangen zum Einsatz kommen.

Bei einer kostenfreien Erstberatung in unserer Praxis können wir dazu eine fundierte Einschätzung geben.

Wer übernimmt die Kosten?

Nach dem kostenfreien Erstgespräch in unserer Praxis, erstellt der Kieferorthopäde die diagnostischen Anfangsunterlagen und wertet diese aus. Er schlägt Ihnen einen oder mehrere Behandlungswege vor (beispielsweise die Behandlung mit einer festsitzenden Zahnspange oder alternativ eine Aligner Therapie) und erstellt den Heil- und Kostenplan. Für die Ausgangslage der Kiefer- und Zahnfehlstellung gibt es von den Krankenkassen insgesamt 5 verschiedene Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG), die die Schwere der Fehlstellungen bewerten. Der Kieferorthopäde ordnet Ihre persönliche Zahnfehlstellung anhand der Auswertung der diagnostischen Unterlagen in einer dieser Gruppen ein.

Erstattet die Krankenkasse die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung?

Gesetzlich versichert
Der Heil- und Kostenplan wird bei der gesetzlichen Krankenversicherung vor dem Behandlungsbeginn eingereicht. Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen jedoch nur die Kosten bei einer schweren Fehlstellung (KIG-Einstufung in den Gruppen 3 bis 5). Hiervon unabhängig wird Ihnen der Kieferorthopäde dennoch eine Behandlung empfehlen, wenn aus medizinischer Sicht eine kieferorthopädische Therapie erforderlich sein sollte. Entscheiden Sie sich ohne die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für die Behandlung (Selbstzahler), so wird diese wie bei Privatpatienten berechnet.

Privat versichert
Auch privat Versicherten empfehlen wir den Heil- und Kostenplan vor dem Behandlungsbeginn der privaten Krankenversicherung vorzulegen. Die Kostenerstattung der kieferorthopädischen Leistungen ist im jeweils individuellen Versicherungsvertrag festgehalten. Sie können je nach Vertragsinhalten und Krankenversicherung variieren.

Unterschiede Abrechnung und Abschläge

Es gibt Unterschiede zwischen gesetzlich und privat

Ein Heil- und Kostenplan basiert auf der medizinischen Diagnose. Diese ist selbstverständlich bei gesetzlich und privat Versicherten gleich! Wenn es jedoch um die Abrechnung der Leistungen geht, so werden der Diagnose bestimmte Abrechnungspositionen zugeordnet. Diese unterscheiden sich nach der Art der Versicherung. Ebenso unterscheiden sich die Behandlungsmittel. Gesetzlich Versicherte haben jedoch stets die Möglichkeit, die Differenz zu besseren bzw. ästhetischeren Behandlungsmethoden (als Selbstzahler) auszugleichen.

Gesetzlich versichert
Bei gesetzliche Versicherten wird nach dem BEMA (= einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen) abgerechnet.

Privat versichert
Bei privat Versicherten, Selbstzahlern und Beihilfe-Patienten ist die GOZ (= Gebührenordnung für Zahnärzte) und GOÄ (= Gebührenordnung für Ärzte) die Grundlage der Leistungsbeschreibung und Leistungsberechnung. Die Laborleistungen werden zusätzlich nach der BEB (= Bundeseinheitliche Benennungsliste für zahntechnische Leistungen) berechnet. Für die Abrechnung gelten die Diagnose des Kieferorthopäden und der differenziert beschriebene Leistungsumfang (je nach Schwierigkeit bzw. Komplexität) einer kieferorthopädischen Behandlung. In diesem Leistungsumfang sind alle Leistungen enthalten, die der Kieferorthopäde für die Kieferumformung, der Zahnfehlstellungskorrektur und der Retention (Stabilisierung der erzielten Ergebnisse) benötigt. Diese Leistungen müssen vom Kieferorthopäden innerhalb eines Zeitraums von bis zu drei Jahren erbracht werden.

Unterschiede Abrechnung und Abschläge

In den Krankenversicherungen (insbesondere in den gesetzlichen) gibt es nicht für jede einzelne Tätigkeit eine zugehörige Abrechnungsposition. Damit der Kieferorthopäde dennoch seine erbrachten Leistungen berechnen kann, wurde eine Pauschale eingeführt, der sogenannte „Abschlag“. In der Abschlagszahlung sind dementsprechend all jene Leistungen zusammengefasst enthalten, für die es keine zugehörige Abrechnungsposition gibt.

Damit berechnen sich die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung zum einen aus dem Abrechnungshonorar sowie ergänzend aus den Abschlägen.

 

Häufigkeit der Abschlagszahlungen

Gesetzlich versichert
Bei gesetzlich Versicherten erfolgt die Abschlagsberechnung quartalsweise. Während der gesamten kieferorthopädischen Behandlung können maximal zwölf Abschläge erfolgen. Eine Ausnahme ist die Frühbehandlung: Für diese können maximal sechs Abschläge berechnet werden.

Die Höhe der Abschlagszahlungen kann unterschiedlich sein! Denn bei gesetzlich Versicherten wird einmalig die Höhe der Pauschale für die Gesamtbehandlung (laut Behandlungsplan) berechnet und diese durch 12 (in der Frühbehandlung durch 6) Abschläge geteilt. Ist nun jedoch beispielsweise die Behandlung schneller erfolgreich abgeschlossen, erfolgt in der letzten Rechnung der Abschlag für alle noch nicht gezahlten Abschläge in einer Summe.

Privat versichert
Auch bei privat Versicherten erfolgt unsere Abschlagsberechnung quartalsweise. Jedoch wird im Unterschied zu gesetzlich Versicherten die Gesamtsumme nicht in zwölf Abschläge unterteilt, sondern die Berechnung kann z.B. auch in vier oder acht Abschlägen unterteilt werden.

 

Eigenanteil bei gesetzlich Versicherten

Rechnet der Kieferorthopäde alle Kosten direkt mit der Krankenkasse ab?

Bei einer KIG-Einstufung in den Gruppen 3 bis 5 übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung für Kinder bis zum 18. Lebensjahr 100 Prozent der Behandlungskosten (der jedoch eingeschränkten Materialauswahl). Diese werden in zwei Phasen berechnet bzw. erstattet.

80 Prozent der Behandlung rechnet der Kieferorthopäde direkt mit der Krankenversicherung ab. 20 Prozent beim ersten Kind (beim zweiten Kind 10%) müssen die Eltern zunächst als Eigenanteil selbstzahlen. Erst nach dem erfolgreichen Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung erhalten Eltern den Eigenanteil von ihrer Krankenkasse zurückerstattet!

Demnach erhalten auch gesetzlich Versicherte quartalsweise Rechnungen vom Kieferorthopäden, in denen die 20% (bzw. 10%) Eigenanteil berechnet werden.

Bei Erwachsenen übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen in der Regel nur dann die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung, wenn schwere Kieferanomalien vorliegen und gleichzeitig eine kieferchirurgische Maßnahme erforderlich ist. Zu schweren Kieferanomalien zählen beispielsweise ausgeprägte Dysgnathien oder verletzungsbedingte Kieferfehlstellungen.

In welchem Alter ist eine Therapie sinnvoll?

Kieferorthopädie kann bereits in jungen Jahren wichtig werden. Einfühlsam und kompetent machen wir Ihr Kind mit dem Thema vertraut und führen erste Behandlungen durch. Ein frühzeitiger Behandlungsbeginn kann in einigen Fällen (z. B. Bei skelettalen Fehlstellungen) sinnvoll sein und spätere Komplikationen vermeiden. Im Alter zwischen 10 Jahren (Mädchen) und 13 Jahren (Jungen) zeigen Jugendliche ein starkes Wachstum, auch im Bereich der Kiefer. Dieses Wachstum kann in der Kieferorthopädie gut ausgenutzt werden – nicht nur um Zahnfehlstellungen zu korrigieren, sondern auch, um die Lage der Kiefer zueinander zu verbessern. Die Zeit zwischen dem 10. und 13. Lebensjahr ist daher in vielen Fällen das ideale Alter, um eine kieferorthopädische Therapie zu beginnen.

Was sind unsichtbare Zahnspangen?

Wenn es um die unsichtbare Korrektur von Zahnfehlstellungen geht, stehen Patienten oft vor der Wahl zwischen Aligner-Zahnschienen und innenliegenden Zahnspangen. Je nach Fehlstellungsart und -grad können beide Verfahren als optisch ansprechendere Alternative zur klassischen Zahnspange mit Brackets hinzugezogen werden.

Die transparenten Aligner überzeugen im Vergleich zur lingualen Zahnspange zusätzlich durch eine hohe Flexibilität. Sie können während der Behandlung einfach herausgenommen werden, sodass Patienten ohne Einschränkungen essen oder zähneputzen können. Eine sorgfältige Mundhygiene fällt somit deutlich leichter als bei einer festen Spange mit Brackets.

Dieser vermeintliche Vorteil der Aligner-Zahnschienen kann allerdings gleichzeitig als Nachteil angesehen werden. Die Herausnehmbarkeit der Schienen kann beim Patienten eine Nachlässigkeit beim Tragen hervorrufen. Es bedarf also einer größeren Disziplin seitens des Patienten als etwa bei der lingualen Spange.

Stört eine feste Spange beim Essen oder sprechen?

Die feste Spange besteht aus Brackets, die wir außen auf die Zähne kleben, und einem Drahtbogen. Ein Draht im Mund, das ist zunächst ein ungewohntes Gefühl.

An den ersten Tagen kann die Spange innen an der Wangenschleimhaut reiben. Aber beim Sprechen stört die feste Zahnspange nicht.

Sonderfall: Feste Spange mit Aufbiss / Bite Bumpers

In bestimmten Fällen müssen wir zusätzlich zur festen Zahnspange ein Knubbelchen hinter die oberen Schneidezähne kleben, den sogenannten Aufbiss oder Bite-Bumper. Er dient als Stopper, damit Deine oberen Schneidezähne nicht die Brackets von den unteren Zähnen wegbeißen.

Diese Knubbelchen können anfangs beim Sprechen stören, besonders bei Wörtern mit S oder Z.

Aber Du gewöhnst Dich bald daran. Nach ein paar Tagen Übung klingen Deine Zischlaute wieder normal.

Stört die lose Zahnspange beim Sprechen?

Es gibt verschiedene Arten von loser Spange, je nach der Fehlstellung, die wir behandeln wollen. Aber sie alle befinden sich innen an den Zähnen, auf derselben Seite wie die Zunge. Deshalb stören viele herausnehmbare Zahnspangen beim Sprechen. Manche beeinträchtigen Dich nur wenig, andere erheblich.

Wir empfehlen unseren Patienten, die lose Spange in der Schule nicht zu tragen. So können die Kinder problemlos mitmachen im Unterricht.

Für die Behandlung reicht es in der Regel, wenn die Zahnspange nachmittags, nachts und am Wochenende getragen wird.

Sprechen mit Aligner-Schienen: Bemerkt man sie?

Aligner-Schienen sieht man nicht. Aber hört man sie? Ob die Schienen beim Sprechen stören, fragt mich fast jeder potentielle Aligner-Patient. Und es stimmt: In der ersten Woche stören sie etwas, besonders beim S und beim SCH. Den Patienten kommt es vor, als würden sie lispeln.

Allerdings bemerkst Du selbst es viel stärker als die Menschen um Dich herum. Niemand achtet darauf, ob sein Arbeitskollege das S heute etwas anders ausspricht als letzte Woche. Die Zunge passt sich an neue Situationen sehr schnell an.

Binnen weniger Tage lernen Aligner-Patienten, die Zischlaute wieder so zu formen, dass alles normal klingt. Spätestens ab der zweiten Woche stören die Zahnschienen nicht mehr beim Sprechen.

Zusammengefasst: Es kommt auf die Spange an

Ob eine Zahnspange beim Sprechen stört, kommt auf die Sorte an. Feste Zahnspangen stören überhaupt nicht. Falls ein Aufbiss dabei ist, können das S und das Z ein paar Tage lang seltsam klingen. Aligner-Schienen stören zu Anfang bei den Zischlauten, aber nach einer Woche bemerkst Du sie nicht mehr.

Herausnehmbare Zahnspangen dagegen können Dich dauerhaft beim Sprechen beeinträchtigen. Deshalb empfehlen wir, sie in der Schule nicht zu tragen.

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