Kieferorthopädische Behandlung von Jugendlichen

Insbesondere als heranwachsender junger Mensch spielen gerade Zähne eine wichtige Rolle. Man möchte gut aussehen und gut ankommen, Selbstsicherheit und Selbstvertrauen gehen mit einem gewinnenden Lächeln Hand in Hand.

 

Häufige Fragen rund um
die Kieferorthopädie
bei Jugendlichen

Wann sollten Jugendliche zum Kieferorthopäden?

Kieferorthopädie kann bereits in jungen Jahren wichtig werden. Einfühlsam und kompetent machen wir Ihr Kind mit dem Thema vertraut und führen erste Behandlungen durch.

Ein frühzeitiger Behandlungsbeginn kann in einigen Fällen (z. B. Bei skelettalen Fehlstellungen) sinnvoll sein und spätere Komplikationen vermeiden. Im Alter zwischen 10 Jahren (Mädchen) und 13 Jahren (Jungen) zeigen Jugendliche ein starkes Wachstum, auch im Bereich der Kiefer.

Dieses Wachstum kann in der Kieferorthopädie gut ausgenutzt werden – nicht nur um Zahnfehlstellungen zu korrigieren, sondern auch, um die Lage der Kiefer zueinander zu verbessern. Die Zeit zwischen dem 10. und 13. Lebensjahr ist daher in vielen Fällen das ideale Alter, um eine kieferorthopädische Therapie zu beginnen.

Welche Zahnspange ist für Jugendliche geeignet?

Für Jugendliche eignen sich sowohl feste als auch herausnehmbare Zahnspangen, je nach Art und Schwere der Fehlstellung.

Feste Zahnspangen mit Metall- oder Keramikbrackets sind besonders effektiv bei komplexen Korrekturen und werden oft über 1–3 Jahre getragen. Herausnehmbare Spangen, wie aktive Platten oder funktionskieferorthopädische Geräte, werden meist in Wachstumsphasen eingesetzt, um Kieferfehlstellungen zu korrigieren.

Wie lange dauert eine Behandlung?

Die Dauer einer kieferorthopädischen Behandlung kann stark variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel dauert eine solche Behandlung zwischen 1 und 3 Jahren. Ein entscheidender Faktor ist die Art der Zahnfehlstellung, die korrigiert werden soll. Leichtere Fälle, wie zum Beispiel kleinere Zahnverschiebungen, können oft in kürzerer Zeit behandelt werden, während komplexere Fehlstellungen, wie eine ausgeprägte Fehlbisslage, mehr Zeit in Anspruch nehmen können.

Bei Kindern erfolgt die kieferorthopädische Behandlung in mehreren Phasen und in Abhängigkeit vom Entwicklungsstand der Zähne, von den Milchzähnen hin zu bleibenden Zähnen. Die kieferorthopädische Behandlung dauert in der Regel länger als bei einem Erwachsenen. Die Behandlungsdauer liegt zwischen zwei und drei Jahren, wobei in diesem Zeitraum sowohl lockere als auch feste Zahnspangen zum Einsatz kommen.

 

Was zahlen die gesetzlichen Krankenkassen?

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr, wenn eine erhebliche Zahn- oder Kieferfehlstellung vorliegt. Die Einstufung erfolgt anhand der Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Kosten werden jedoch nur bei den Schweregraden KIG 3 bis 5 übernommen. Bei KIG 1 und 2 müssen die Eltern die Behandlung privat finanzieren.

Die Behandlungskosten werden in der Regel zu 80 % direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Die verbleibenden 20 % müssen die Eltern zunächst selbst bezahlen, erhalten diesen Betrag jedoch nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurückerstattet. Bei mehreren Kindern in Behandlung reduziert sich der Eigenanteil auf 10 %

Es ist wichtig zu beachten, dass die gesetzlichen Krankenkassen nur die Kosten für die sogenannte Regelversorgung übernehmen. Extras wie zahnfarbene Brackets, Lingualtechnik oder digitale Gebissabdrücke sind nicht Teil der Regelversorgung und müssen privat bezahlt werden.

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr, wenn eine erhebliche Zahn- oder Kieferfehlstellung vorliegt. Die Einstufung erfolgt anhand der Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Kosten werden jedoch nur bei den Schweregraden KIG 3 bis 5 übernommen. Bei KIG 1 und 2 müssen die Eltern die Behandlung privat finanzieren.

Die Behandlungskosten werden in der Regel zu 80 % direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Die verbleibenden 20 % müssen die Eltern zunächst selbst bezahlen, erhalten diesen Betrag jedoch nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurückerstattet. Bei mehreren Kindern in Behandlung reduziert sich der Eigenanteil auf 10 %.

Es ist wichtig zu beachten, dass die gesetzlichen Krankenkassen nur die Kosten für die sogenannte Regelversorgung übernehmen. Extras wie zahnfarbene Brackets, Lingualtechnik oder digitale Gebissabdrücke sind nicht Teil der Regelversorgung und müssen privat bezahlt werden.