Rundum Wohlfühlen für die Kleinsten

Kieferorthopädische
Behandlung von Kindern

Bei unseren jüngsten Patienten legen wir großen Wert auf Vorsorge um frühzeitig etwaigen Kieferfehlstellungen vorzubeugen. Wir empfehlen grundsätzlich kieferorthopädische Kontrollen ab dem 6. – 7. Lebensjahr.

 

Häufige Fragen rund um
die Kieferorthopädie
bei Kindern

Welche Zahnspangen gibt es für Kinder?

In unserer Fachpraxis bieten wir feste und herausnehmbare Zahnspangen für Kinder, die je nach individueller Situation erstellt und angepasst werden. Wir verwenden aktive Platten um einen Kiefer zu dehnen oder auch um einzelne Zähne zu bewegen. In diesen Zahnspangen können je nach Situation auch kleine Schrauben und Federn eingebaut sein.
In Fällen einer falschen Bisslage korrigieren wir diese oftmals mit funktionskieferorthopädischen Spangen wie einem Bionator oder einer Vorschubdoppelplatte. Die Farbauswahl für den Kunststoff der Spange obliegt hierbei natürlich unseren kleinen Patienten.

Wann sollten Kinder zum Kieferorthopäden?

Kinder sollten idealerweise das erste Mal im Alter von 6 bis 9 Jahren zu einem Kieferorthopäden, um Zahn- und Kieferfehlstellungen frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls eine Behandlung zu beginnen. Eine umfassendere kieferorthopädische Behandlung beginnt oft mit dem Zahnwechsel, meist im Alter von 9 bis 12 Jahren, wenn die meisten bleibenden Zähne durchgebrochen sind.

Zahnfehlstellungen frühzeitig vorbeugen?

Um Zahnfehlstellungen frühzeitig vorzubeugen, ist es wichtig, regelmäßige Kontrollen beim Kieferorthopäden schon im frühen Kindesalter wahrzunehmen. Eine gesunde Mundhygiene, das Vermeiden von Daumenlutschen oder langem Schnullergebrauch sowie die rechtzeitige Behandlung von Kieferfehlstellungen helfen, die natürliche Entwicklung der Zähne zu unterstützen. Funktionstherapeutische Übungen und bei Bedarf frühzeitige kieferorthopädische Maßnahmen fördern eine harmonische Kiefer- und Zahnstellung und können spätere aufwendige Behandlungen vermeiden.

Was zahlen die gesetzlichen Krankenkassen?

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr, wenn eine erhebliche Zahn- oder Kieferfehlstellung vorliegt. Die Einstufung erfolgt anhand der Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Kosten werden jedoch nur bei den Schweregraden KIG 3 bis 5 übernommen. Bei KIG 1 und 2 müssen die Eltern die Behandlung privat finanzieren.

Die Behandlungskosten werden in der Regel zu 80 % direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Die verbleibenden 20 % müssen die Eltern zunächst selbst bezahlen, erhalten diesen Betrag jedoch nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurückerstattet. Bei mehreren Kindern in Behandlung reduziert sich der Eigenanteil auf 10 %

Es ist wichtig zu beachten, dass die gesetzlichen Krankenkassen nur die Kosten für die sogenannte Regelversorgung übernehmen. Extras wie zahnfarbene Brackets, Lingualtechnik oder digitale Gebissabdrücke sind nicht Teil der Regelversorgung und müssen privat bezahlt werden.

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr, wenn eine erhebliche Zahn- oder Kieferfehlstellung vorliegt. Die Einstufung erfolgt anhand der Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Kosten werden jedoch nur bei den Schweregraden KIG 3 bis 5 übernommen. Bei KIG 1 und 2 müssen die Eltern die Behandlung privat finanzieren.

Die Behandlungskosten werden in der Regel zu 80 % direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Die verbleibenden 20 % müssen die Eltern zunächst selbst bezahlen, erhalten diesen Betrag jedoch nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurückerstattet. Bei mehreren Kindern in Behandlung reduziert sich der Eigenanteil auf 10 %.

Es ist wichtig zu beachten, dass die gesetzlichen Krankenkassen nur die Kosten für die sogenannte Regelversorgung übernehmen. Extras wie zahnfarbene Brackets, Lingualtechnik oder digitale Gebissabdrücke sind nicht Teil der Regelversorgung und müssen privat bezahlt werden.

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